Sprungplatzordnung

Gera / Leumnitz

Diese Sprungplatzordnung gilt für den gesamten Sprungbetrieb am Flugplatz Gera.
Alle Springer sind verpflichtet, sich vor Teilnahme mit den örtlichen Regelungen vertraut zu machen.

Den Anweisungen der Sprungbetriebsleitung, der Piloten und des Bodenpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Mitzuführende Unterlagen

Vor Teilnahme am Sprungbetrieb sind alle gesetzlich und betrieblich vorgeschriebenen Unterlagen mitzuführen.

  • Gültige Lizenz oder gleichwertige Berechtigung
  • Gültige Unterlagen für das verwendete Fallschirmsystem
  • Gültige Haftpflichtversicherung (mind. 3 Mio. €)
  • Sprungbuch in aktueller Form

Sicherheitsbestimmungen

Sicherheit hat oberste Priorität. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss vom Sprungbetrieb.

  • Ständige Luftraumbeobachtung unter offenem Schirm
  • Besondere Rücksicht auf Sprungschüler und Tandems
  • Annäherung an das Flugzeug nur von hinten
  • Keine Hookturns
  • Keine Spezialsprünge ohne Einweisung
  • Ausrüstungscheck vor jedem Sprung
  • Helmpflicht, Hartschalenhelm unter 50 Sprüngen
  • AAD-Pflicht für alle Springer

Öffnungshöhen

Die Mindestöffnungs- und Einleitungshöhen sind zwingend einzuhalten.

  • Lizenzspringer: spätestens 700 m
  • Tandem: spätestens 1200 m

Absetzen

Ein geordneter Ablauf beim Absetzen ist Voraussetzung für einen sicheren Sprungbetrieb.

  • Absprungreihenfolge vor dem Einsteigen klären
  • Ausreichenden Abstand zwischen Gruppen einhalten
  • Absprung nur nach Freigabe

Manifest und Betrieb

Vor Teilnahme am Sprungbetrieb ist die Anmeldung im Manifest erforderlich.

  • Einchecken im Büro vor dem ersten Sprung
  • Nachweise auf Verlangen vorlegen
  • Sprünge im Manifest eintragen lassen
  • Leihausrüstung nur über Sprunglehrer

Betriebsbesonderheiten

Am Flugplatz Gera gelten besondere betriebliche Einschränkungen.

  • Sprungbetrieb erfolgt im nördlichen Bereich
  • Keine Überquerung der Landebahn ohne Freigabe
  • Landung grundsätzlich gegen den Wind
  • Besondere Vorsicht im Bereich Hallenvorfeld

Landeregeln

Sofortiger Ausschluss vom Sprungbetrieb
Bei Gefährdung anderer Springer oder Nichteinhaltung der Öffnungshöhen.
Betriebsregel
Kein Alkohol und keine Drogen während des Sprungbetriebes.