Diese Sprungplatzordnung gilt für den gesamten Sprungbetrieb am Flugplatz Gera.
Alle Springer sind verpflichtet, sich vor Teilnahme mit den örtlichen Regelungen vertraut zu machen.
Sprungplatzordnung
Gera / Leumnitz
Den Anweisungen der Sprungbetriebsleitung, der Piloten und des Bodenpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Mitzuführende Unterlagen
Vor Teilnahme am Sprungbetrieb sind alle gesetzlich und betrieblich vorgeschriebenen Unterlagen mitzuführen.
- Gültige Lizenz oder gleichwertige Berechtigung
- Gültige Unterlagen für das verwendete Fallschirmsystem
- Gültige Haftpflichtversicherung (mind. 3 Mio. €)
- Sprungbuch in aktueller Form
Sicherheitsbestimmungen
Sicherheit hat oberste Priorität. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss vom Sprungbetrieb.
- Ständige Luftraumbeobachtung unter offenem Schirm
- Besondere Rücksicht auf Sprungschüler und Tandems
- Annäherung an das Flugzeug nur von hinten
- Keine Hookturns
- Keine Spezialsprünge ohne Einweisung
- Ausrüstungscheck vor jedem Sprung
- Helmpflicht, Hartschalenhelm unter 50 Sprüngen
- AAD-Pflicht für alle Springer
Öffnungshöhen
Die Mindestöffnungs- und Einleitungshöhen sind zwingend einzuhalten.
- Lizenzspringer: spätestens 700 m
- Tandem: spätestens 1200 m
Absetzen
Ein geordneter Ablauf beim Absetzen ist Voraussetzung für einen sicheren Sprungbetrieb.
- Absprungreihenfolge vor dem Einsteigen klären
- Ausreichenden Abstand zwischen Gruppen einhalten
- Absprung nur nach Freigabe
Manifest und Betrieb
Vor Teilnahme am Sprungbetrieb ist die Anmeldung im Manifest erforderlich.
- Einchecken im Büro vor dem ersten Sprung
- Nachweise auf Verlangen vorlegen
- Sprünge im Manifest eintragen lassen
- Leihausrüstung nur über Sprunglehrer
Betriebsbesonderheiten
Am Flugplatz Gera gelten besondere betriebliche Einschränkungen.
- Sprungbetrieb erfolgt im nördlichen Bereich
- Keine Überquerung der Landebahn ohne Freigabe
- Landung grundsätzlich gegen den Wind
- Besondere Vorsicht im Bereich Hallenvorfeld
Landeregeln
Bei Gefährdung anderer Springer oder Nichteinhaltung der Öffnungshöhen.
Kein Alkohol und keine Drogen während des Sprungbetriebes.
