Diese Sprungplatzordnung gilt für den gesamten Sprungbetrieb am Sprungplatz Kassel-Calden.
Alle Springerinnen und Springer sind verpflichtet, sich vor Aufnahme des Sprungbetriebs mit den örtlichen Regelungen, den Sicherheitsbestimmungen und den Landeregeln vertraut zu machen.
Sprungplatzordnung
Kassel-Calden
Den Anweisungen der Sprunglehrer, der Sprungbetriebsleitung, des Manifestes und des Bodenpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann der Ausschluss vom Sprungbetrieb erfolgen.
Sicherheit
Klare Regeln für einen sicheren Sprungbetrieb
Mitzuführende Unterlagen
Vor Teilnahme am Sprungbetrieb sind die gesetzlich und betrieblich erforderlichen Unterlagen vollständig mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
- Gültige Lizenz oder gleichwertige Berechtigung
- Gültige Unterlagen für das verwendete Sprungsystem
- Gültige Lufthaftpflichtversicherung
- Sprungbuch in aktueller Form
- Weitere vorgeschriebene Nachweise nach Anweisung des Betriebs
Sicherheitsbestimmungen
Sicherheit hat im gesamten Sprungbetrieb oberste Priorität. Besondere Rücksicht gilt Sprungschülern, Tandems und dem allgemeinen Flugverkehr.
- Unter offenem Schirm jederzeit Luftraum beobachten
- Besondere Rücksicht auf Sprungschüler und Tandems
- Annäherung an das Luftfahrzeug nur von hinten und nach Freigabe
- Keine Hookturns oder gefährlichen Kurven in Bodennähe
- Spezialsprünge nur nach Einweisung oder ausdrücklicher Freigabe
- Ausrüstungscheck vor jedem Sprung
- Geeignete Kopfbedeckung mit Schutzfunktion bei jedem Sprung
- AAD-Pflicht für alle Springer
- Für kleine Kappen und Hochleistungslandungen gelten zusätzliche Sicherheitsanforderungen
Öffnungshöhen
Die Mindestöffnungs- und Einleitungshöhen sind zwingend einzuhalten.
- Lizenzspringer: offener Hauptschirm spätestens in 700 m
- Tandemsprung: offener Hauptfallschirm spätestens in 1200 m
- Sprungschüler: nach Anweisung des verantwortlichen Sprunglehrers
Absetzen
Ein geordneter und sicherer Absetzvorgang ist Voraussetzung für den gesamten Sprungbetrieb.
- Absprungreihenfolge vor dem Einsteigen festlegen
- Bei Unklarheiten Sprunglehrer oder Sprungbetriebsleitung fragen
- Ausreichenden Abstand zwischen den Gruppen einhalten
- Absprung nur nach Freigabe durch Besatzung oder Sprungbetrieb
Manifest und Betrieb
Vor Teilnahme am Sprungbetrieb ist die ordnungsgemäße Anmeldung im Manifest erforderlich.
- Einchecken im Büro bzw. Manifest vor dem ersten Sprung
- Erforderliche Nachweise auf Verlangen vorlegen
- Sprünge ordnungsgemäß im Manifest eintragen lassen
- Leihausrüstung nur über autorisierte Sprunglehrer oder die Sprungbetriebsleitung
Landeregeln Kassel-Calden
Die örtlichen Landeregeln sind von allen Springern verbindlich einzuhalten. Vor dem ersten Sprung des Tages sind Landegebiet, Hindernisse und besondere Platzgegebenheiten zu prüfen.
- Die Linie auf Höhe des alten Towers darf weder im Freifall noch am geöffneten Schirm in Richtung Flughafengelände überflogen werden
- Kein Springer nördlich der roten Linie
- Auf Flugverkehr und den Heliport-Betrieb ist jederzeit besonders zu achten
- Die Landefläche wird durch Zielkreis, Windsack, Landepfeil und örtliche Begrenzungen definiert
- Außenlandungen sind unverzüglich dem Manifest oder der Sprungbetriebsleitung zu melden
- Tracker, Wingsuiter und Gruppen mit erhöhtem Außenlanderisiko führen ein Mobiltelefon mit
